Zu der Rolle von Daten in der Mietzinsfestlegung
In seinem Fachbeitrag "Zur Rolle von Daten in der Mietzinsfestlegung" in der Ausgabe 06/2026 der OIZ Österreichische Immobilienzeitung (Hrsg. Fachverband der Immobilienwirtschaft) geht Matthias Grosse in die Tiefe der Datenlage zur Feststellung der Mietzinshöhe in Österreich.
Seine Kernaussagen:
Ad Komplexität der Mietzinsregulierung in Österreich
- Das Mietrechtsgesetz (MRG) stammt aus 1981, letzte umfassende Systemänderung mit Einführung des Richtwertsystems war 1994. Seither hat sich die gebaute Realität und die Datenlage stark weiterentwickelt.
- Die Regelungen sind nunmehr oft inkonsistent und schwer nachvollziehbar, da sie auf veralteten Daten (z. B. Herstellungskosten aus 1992) basieren und nicht an aktuelle Marktentwicklungen angepasst wurden.
- Beispiel: In Wien liegt der Richtwert für die Mietzinsberechnung bei nur 6,74 €/m² – einer der niedrigsten Werte Österreichs – obwohl die damals zu Grunde gelegten Herstellungskosten tatsächlich heute deutlich höher sind.
Ad Datenlage: Mangelnde Transparenz und Belastbarkeit
- Fehlende aktuelle Daten:
- Die Statistik Austria gibt an, dass 43,8 % der Österreicher:innen zur Miete wohnen (2025).
- Der Anteil der MRG-regulierten Wohnungen wird unterschiedlich beziffert:
- Statistik Austria: 5,8 % (Richtwertverträge).
- Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI): 8,7 % (MRG-Preisregulierung), 6,8 % (Richtwertverträge).
- In Wien: 24,1 % (MRG-reguliert), 42,4 % (Gemeinde-/Genossenschaftswohnungen).
- Die Abgrenzung, ob eine Wohnung unter das MRG fällt, ist im Einzelfall komplex (z. B. Baujahr, Sanierungszustand, Energiekennzahlen).
- Probleme bei der Feststellung des Lagezuschlags:
- Ein Lagezuschlag ist nur zulässig, wenn die Wohnung nicht in einem Gründerzeitviertel liegt (Definition: >50 % der Gebäude in 300 m Gehweite sind Gründerzeithäuser).
- Die Überdurchschnittlichkeit der Lage muss individuell geprüft werden – hier fehlen objektive Kriterien.
- Aktuelle Marktdaten (insbesondere Grundkostenanteile) dürfen nicht berücksichtigt werden, obwohl sie verfügbar wären.
Ad Absurditäten im System
- Sanierte Altbauten unterliegen oft der Richtwertregulierung, während unsanierte Neubauten (z. B. aus den 1960ern) nicht reguliert sind – ein logisches Problem.
- Die Schere zwischen regulierten und freien Mieten öffnet sich immer weiter, da politische Eingriffe (z. B. Aussetzungen) die Anpassung der Richtwerte blockieren.
- In Wien gibt es 157.000 Richtwertwohnungen (österreichweit: 241.000), bei denen die Mietzinsberechnung oft willkürlich wirkt.
Ad Freie Mietzinsbildung: Datenmangel als Hindernis
- Auch bei freien Mieten fehlen verlässliche Vergleichsdaten:
- Hausverwaltungen können aus Datenschutzgründen keine echten Vergleichsmieten bereitstellen.
- Stattdessen werden Angebotsdaten aus Inseraten oder Marktberichte herangezogen – diese sind aber oft unvollständig (z. B. unklare Basis: Nettomiete vs. Bruttomiete).
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5. Fazit: Dringender Reformbedarf
- Die Datenbasis für die Mietzinsfestlegung ist veraltet, lückenhaft und intransparent.
- Eine einheitliche, aktuelle und zugängliche Datengrundlage wäre notwendig, um:
- Rechtssicherheit für Mieter:innen und Vermieter:innen zu schaffen.
- Logische Widersprüche im System zu beheben (z. B. Sanierungszustand vs. Regulierung).
- Eine sachliche Diskussion über die Notwendigkeit von Mietregulierungen zu ermöglichen.
Zitat des Autors
„Selbst für professionelle Marktteilnehmer ist die Feststellung der Mietzinshöhe mangels belastbarer Daten eine echte Herausforderung. Für Laien sowie die Gesetze der Logik bleibt das Richtwertsystem gänzlich unverständlich.“ — Matthias Grosse (Gerichtssachverständiger für Mietzins, immoanalysen.at)
Disclaimer: Zusammengefasst mit Hilfe von mistral.ai (der europäischen KI)
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